Klassen

Bei der Vielzahl an Klassen kann man schon einmal den Überblick verlieren.

Hier findest Du die wichtigsten Informationen zu der jeweiligen Klasse.

  PKW-Klassen:  
 
Klasse B - Personenkraftwagen

Mindestalter:
17 bei begleitetem Fahren bzw. 18
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: AM, L

Kraftwagen bis 3.500 kg zG und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer).

Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:
Anhänger bis 750 kg zG,
Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg.

 

Klasse B 96 - PKW mit mittlerem Anhänger

Mindestalter:
17 bei begleitetem Fahren bzw. 18
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: AM, L

Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg.

 

Klasse BE - PKW mit großem Anhänger

Mindestalter:
17 bei begleitetem Fahren bzw. 18
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: AM, L

Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zG des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen.

 

 
     
  Zweirad-Klassen:  
 

Klasse A – schwere Krafträder / dreirädrige Kraftfahrzeuge

Mindestalter
Krafträder: 24 (Direkteinstieg)
bei zweijährigem Vorbesitz von A2: 20
Dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21

Eingeschlossene Klassen:
A2, A1, AM
Kraftrad über 45 km/h bbH über 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg.

Kraftfahrzeuge
Motorleistung mehr als 15 kW, Hubraum mehr als 50 ccm.

Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.

 

Klasse A 1– Leichtkrafträder / dreirädrige Kraftfahrzeuge

Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klasse: AM
Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 15 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW Motorleistung.

 

Klasse A1 Schlüsselzahl B196

Mindestalter: 25
Vorbesitz: Klasse B seit mindestens 5 Jahren
Berechtigt nicht zum Aufstieg in Klassen über A2 nach A
Ist nur in Deutschland gültig

 

Klasse A  2 – mittelschwere Krafträder

Mindestalter: 18
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg.
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für “Altbesitzer” mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).

 

Klasse AM - zweirädrige Kleinkrafträder /
zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor / dreirädrige Kleinkrafträder / Leichtkraftfahrzeuge

Mindestalter: 15
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: -

Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH, Elektromotor max. 4 kW Nennleistung, Verbrennungsmotor max. 50 ccm.

Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h, Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm.
Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung, Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung, bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie).

 

Mofa - Mofa bzw. Roller bis 25 km/h

Ab 15 Jahre. Die Mofa-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig.
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein (bei Mitnahme unter 7 Jähriger muss der Fahrer jedoch 16 sein).

 
     
  LKW-Klassen:  
 
Klasse C - LKW

Ab 18 Jahre. Befristet auf 5 Jahre.
Der Erwerb der Klasse C setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.
Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Die Fahrerlaubnis der Klasse C berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen — gegebenenfalls mit Anhänger — mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

 

Klasse CE - LKW mit Anhänger über 750 kg

Ab 18 Jahre. Befristet auf 5 Jahre.
Der Erwerb der Klasse CE setzt den Vorbesitz der Klasse C voraus.
Die Klasse CE schließt die Klassen C1E, BE und T ein.
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Die Fahrerlaubnis der Klasse CE berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen — gegebenenfalls mit Anhänger — mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

 

 
     
  Trecker-Klassen:  
 
Klasse L - Trecker bis 40 km/h

Ab 16 Jahre. Die Klasse L ist unbefristet gültig.
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

 

Klasse T - Trecker über 40 km/h

Ab 16 Jahre. Die Klasse T ist unbefristet gültig.
Die Klasse T schließt die Klassen L, M und S ein.
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern). Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.